VG Ansbach: Abschiebungsandrohung, Unzulässiger Asylantrag, Unmenschliche Behandlung, Rückkehrperspektive, Integrationsprogramme, Prozesskostenhilfe, Rückkehrmöglichkeit nach Griechenland einer dort anerkannten jungen, gesunden Frau, Rückkehrperspektive bei der naheliegenden Rückkehr von drei volljährigen Schwestern, Anwendung des AlylG a.F. und der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrens-RL) bei Anträgen, die vor dem 12. Juni 2026 eingereicht worden sind, keine hinreichenden Erfolgsaussichten des Antrags nach § 80 Abs. 5, wenn eine Kammerlinie im Zeitpunkt der Entscheidungsreife bereits besteht
Beschluss vom 10.07.2026 – AN 17 S 26.50087